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   OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13   

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OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13 (https://dejure.org/2014,36478)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 (https://dejure.org/2014,36478)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - 4 LB 22/13 (https://dejure.org/2014,36478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2 Abs 3 S 2 FreizügG/EU, § 5 Abs 4 S 2 FreizügG/EU, § 4a Abs 6 FreizügG/EU, Art 37 EGRL 38/2004, Art 45 Abs 3c AEUV
    Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfallen der Voraussetzungen für die Freizügigkeit eines polnischen Staatsangehörigen in Deutschland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfallen der Voraussetzungen für die Freizügigkeit eines polnischen Staatsangehörigen in Deutschland

  • rechtsportal.de

    Entfallen der Voraussetzungen für die Freizügigkeit eines polnischen Staatsangehörigen in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 3 A 205/12
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 111
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Mithin müssen während der Aufenthaltszeit von mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Freizügigkeitsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG erfüllt worden sein (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - Rs. C - 424/10 u.a., Ziolkowski u.a., NVwZ-RR 2012, 121; BVerwG, a.a.O., Juris Rn. 16 f.).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12

    Aufenthaltsrecht; Arbeitnehmer; Beitrittsstaaten; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Voraussetzung eines Daueraufenthaltsrechts nach § 4a FreizügG/EU ist, dass sich der Betroffene während eines Zeitraumes von 5 Jahren ununterbrochen rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat und über diesen gesamten Zeitraum freizügigkeitsberechtigt war (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 31.05.2012 - 10 C 8/12 -, Juris Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Damit ist, wie bei anderweitigen aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die Grundlage einer Aufenthaltsbeendigung sein können, maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides der Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU derjenige der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts (vgl. allg. Bauer, in: Renner/Bergmann/Dienelt, AuslR, 10. Aufl. 2013, vor §§ 53-56 Rn. 180 f.; BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7/11 -, BVerwGE 142, 29).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Erbringt der Betroffene auch nach Ablauf dieses Zeitraums den Nachweis, dass er weiterhin und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht, so darf er vom Aufnahmemitgliedstaat nicht ausgewiesen werden (ebd.; EuGH, Urt. v. 26.05.1993 - C-171/91 -, Tsiotras; Urt. v. 20.02.1997 - C-344/95 -, Königreich Belgien; Urt. v. 23.03.2004 - C-138/02 -, Collins).
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Die Mitgliedstaaten sind berechtigt, hierfür einen angemessenen Zeitraum festzulegen, wobei in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ein Zeitraum von 6 Monaten grundsätzlich als ausreichend anerkannt worden ist (vgl. EuGH, Urt. v. 26.02.1991 - C-292/89 -, Antonissen).
  • VGH Bayern, 16.01.2009 - 19 C 08.3271

    Anforderungen an den Verlust des Freizügigkeitsrechts

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Voraussetzung des Freizügigkeitsrechts als Arbeitssuchender - als Teil des Arbeitnehmerstatus, der unionsrechtlich autonom zu bestimmen ist und nicht eng ausgelegt werden darf (vgl. Epe, in: GK - AufenthaltsG, § 2 FreizügG/EU Rn. 26) - ist mithin die objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebrachte ernsthafte Absicht, eine Erwerbstätigkeit zu suchen und aufzunehmen, sowie eine begründete Aussicht auf Erfolg der Arbeitssuche (vgl. Epe, ebd. Rn. 51; Hailbronner, AuslR, Stand: April 2013, § 2 FreizügG/EU Rn. 42 f.; Dienelt, in: Renner/Bergmann/ Dienelt, AuslR, 10. Aufl. 2013, § 2 FreizügG/EU Rn. 62 f.; BayVGH, Beschl. v. 11.02.2014 - 10 C 13.2241 -, Juris Rn. 5; Beschl. v. 16.01.2009 - 19 C 08.3271 -, NVwZ-RR 2009, 697, Juris Rn. 6 f.).
  • EuGH, 26.05.1993 - C-171/91

    Tsiotras / Landeshauptstadt Stuttgart

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Erbringt der Betroffene auch nach Ablauf dieses Zeitraums den Nachweis, dass er weiterhin und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht, so darf er vom Aufnahmemitgliedstaat nicht ausgewiesen werden (ebd.; EuGH, Urt. v. 26.05.1993 - C-171/91 -, Tsiotras; Urt. v. 20.02.1997 - C-344/95 -, Königreich Belgien; Urt. v. 23.03.2004 - C-138/02 -, Collins).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Die nicht auf eine Rechtmäßigkeit abstellende, gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 FreizügG/EU im Hinblick auf etwaige zwischenzeitliche Abwesenheiten des jeweiligen Unionsbürgers zu berechnende Fünfjahresfrist für die Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU, die in der Unionsbürgerrichtlinie 2004/38/EG keine Entsprechung findet und daher eine nach Art. 37 dieser Richtlinie europarechtlich unbedenkliche günstigere innerstaatliche Vorschrift darstellt, wirkt sich somit als Schutz einer regelmäßig während eines solchen Zeitraumes hergestellten faktischen Eingliederung des Unionsbürgers in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland aus (vgl. auch VG Osnabrück, Urt. v. 19.04.2010 - 5 A 63/09 -, Juris Rn. 42. ff.; a.A. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.07.2013 - 8 LA 148/12 -, InfAuslR 2013, 361, Juris Rn. 13 f.; Hailbronner, AuslR, § 5 Rn. 22).
  • EuGH, 20.02.1997 - C-344/95

    Kommission / Belgien

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Erbringt der Betroffene auch nach Ablauf dieses Zeitraums den Nachweis, dass er weiterhin und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht, so darf er vom Aufnahmemitgliedstaat nicht ausgewiesen werden (ebd.; EuGH, Urt. v. 26.05.1993 - C-171/91 -, Tsiotras; Urt. v. 20.02.1997 - C-344/95 -, Königreich Belgien; Urt. v. 23.03.2004 - C-138/02 -, Collins).
  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 13.2241

    Prozesskostenhilfe Beschwerde; maßgeblicher Zeitpunkt; hinreichende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Voraussetzung des Freizügigkeitsrechts als Arbeitssuchender - als Teil des Arbeitnehmerstatus, der unionsrechtlich autonom zu bestimmen ist und nicht eng ausgelegt werden darf (vgl. Epe, in: GK - AufenthaltsG, § 2 FreizügG/EU Rn. 26) - ist mithin die objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebrachte ernsthafte Absicht, eine Erwerbstätigkeit zu suchen und aufzunehmen, sowie eine begründete Aussicht auf Erfolg der Arbeitssuche (vgl. Epe, ebd. Rn. 51; Hailbronner, AuslR, Stand: April 2013, § 2 FreizügG/EU Rn. 42 f.; Dienelt, in: Renner/Bergmann/ Dienelt, AuslR, 10. Aufl. 2013, § 2 FreizügG/EU Rn. 62 f.; BayVGH, Beschl. v. 11.02.2014 - 10 C 13.2241 -, Juris Rn. 5; Beschl. v. 16.01.2009 - 19 C 08.3271 -, NVwZ-RR 2009, 697, Juris Rn. 6 f.).
  • VG Osnabrück, 19.04.2010 - 5 A 63/09

    Analogie; Arbeitnehmer; Arbeitsfähigkeit; Arbeitssuche; Aufenthalt;

  • SG Dortmund, 18.04.2016 - S 32 AS 380/16

    Ausschluss eines ausländischen Arbeitssuchenden in Deutschland mit einem

    Eine unfreiwillige Arbeitslosigkeit ist zu bejahen, wenn sie vom Willen des Antragstellers unabhängig oder durch einen legitimen Grund gerechtfertigt ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 17.03.2016 - L 19 AS 390/16 B ER - juris (Rn. 23); Dienelt in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, FreizügG/EU § 2 Rn. 105; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER - juris (Rn. 22); OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 - juris (Rn. 43) m. w. N.).

    Es wird erstens vertreten, dass eine Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit nicht nur von der Agentur für Arbeit bestätigt worden sondern auch tatsächlich vorhanden gewesen sein muss (so wohl Hessisches LSG, Urteil vom 27.11.2013 - L 6 AS 378/12 - juris (Rn. 48); ob das BSG sich in seiner Revisionsentscheidung, dem Urteil vom 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R -, mit diesem Aspekt auseinandergesetzt hat, ist mangels Veröffentlichung des vollständigen Urteils noch nicht erkennbar), zweitens, dass eine Bestätigung der Agentur für Arbeit, dass Unfreiwilligkeit vorliegt, erforderlich ist aber auch ausreicht, um eine Unfreiwilligkeit anzunehmen, die Einschätzung der Agentur für Arbeit also bindend ist (so wohl Sächsisches OVG, Beschluss vom 20.08.2012 - 3 B 202/12 - juris (Rn. 9) m. w. N.), und drittens, dass die Unfreiwilligkeit nur tatsächlich vorhanden gewesen sein muss, eine Bestätigung der Agentur für Arbeit bezüglich der Unfreiwilligkeit also nicht erforderlich ist, sondern es ausreicht, wenn der Arbeitslose sich dem Arbeitsmarkt bzw. der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zur Verfügung gestellt hat und dies dokumentieren kann (so wohl OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 - juris (Rn. 44 f.); ähnlich LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER - juris (Rn. 22), wonach der Umstand, "dass die unfreiwillige Arbeitslosigkeit bis heute nicht von der zuständigen Agentur für Arbeit (formal) bestätigt worden ist, ( ) dem Antragsteller nicht zum Nachteil gereichen" könne).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - L 5 AS 1357/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Es ist jedoch nicht glaubhaft, dass sie nach dem Ende dieser Beschäftigung unfreiwillig arbeitslos war, also die Gründe, die zur Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses geführt haben, nicht zu vertreten hat (vgl. zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 2 Abs. 3 FreizügG/EU Arbeitslosigkeit unfreiwillig eintritt: Ziffer 2.3.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU; Oberverwaltungsgericht ?OVG? Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Juni 2014, 4 LB 22/13; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Auflage 2016, § 2 FreizügG/EU Rn. 104; Tewocht, in: Beck'scher Online-Kommentar Ausländerrecht, Stand: 1. Februar 2017, § 2 FreizügG/EU Rn. 49).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.04.2024 - 3 LA 68/21
    Sie ist zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.2021 - 5 C 7.20 -, juris, Rn. 14 m. w. N.; s. a. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 -, juris, Rn. 31).
  • SG Aachen, 24.06.2016 - S 14 AS 525/16

    Feststellung der Hilfebedürftigkeit nach den Einkommens- und

    Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn diese unabhängig von dem Willen des Antragstellers bzw. nicht aus einem in seinem Verhalten liegenden Grund eingetreten oder durch einen legitimen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seiner Seite gerechtfertigt ist (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2016 - L 19 AS 390/16 B ER, juris, Rn. 23; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13, juris; Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 2 FreizügG/EU Rn. 104 f.) bzw. wenn der Arbeitnehmer die Gründe, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung/Aufhebungsvertrag) geführt haben, nicht zu vertreten hat (vgl. Ziffer 2.3.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU - AVV zum FreizügG/EU - i.d.F. vom 03.02.2016).

    Ob eine gesonderte Bestätigung der Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit für das Fortwirken der Arbeitnehmereigenschaft i.S.v. § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, S. 2 FreizügG/EU erforderlich ist, ist umstritten (bejahend OVG Sachsen, Beschluss vom 07.11.2014 - 3 D 70/14 - und vom 20.08.2012 - 3 B 202/12-; Ziffer 2.3.1.2 AVV zum FreizügG/EU; verneinend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 -).

    Soweit ersichtlich findet sich weder in der verwaltungsgerichtlichen noch in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung die Ansicht, für die Inanspruchnahme des Aufenthaltsrechtes nach § 2 Abs. 3 S. 2 FreizügG/EU bedürfe es einer vorangegangenen Mindestdauer der Arbeitnehmereigenschaft von drei Monaten, wie sie der Antragsgegner der Norm implementiert (das Gegenteil als selbstverständlich voraussetzend: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. April 2016 - L 4 AS 182/16 B ER, Juris, Rn. 34, 35; vgl. auch: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. September 2013 - L 7 AS 474/13, juris, Rn. 2, 24; siehe auch die Aufbereitung in: SG Dortmund, Beschluss vom 18. April 2016 - S 32 AS 380/16 ER, juris, Rn. 53 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Juni 2014 - 4 LB 22/13, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 19 AS 1923/14

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für

    Im gemeinschaftsrechtlichen Sinne arbeitsuchend ist, wer ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg einen Arbeitsplatz sucht, wobei dies objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden muss (vgl. EuGH, Urteile vom 23.03.2004 - C-138/02 - D, vom 20.02.1997 - C-344/95 und vom 26.02.1991 - C-292/89 - B; OVG Sachsen, Beschluss vom 07.08.2014 - 3 B 507/13 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13; VGH Bayern, Beschluss vom 11.02.2014 - 10 C 13.2241).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - L 19 AS 390/16
    Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn diese unabhängig von dem Willen des Antragstellers bzw. nicht aus einem in seinem Verhalten liegenden Grund eingetreten oder durch einen legitimen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seiner Seite gerechtfertigt ist (vgl. Sozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 - Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl., § 2 FreizügG/EU Rn. 104f) bzw. wenn der Arbeitnehmer die Gründe, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung/Aufhebungsvertrag) geführt haben, nicht zu vertreten hat (vgl. Ziffer 2.3.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU - AVV zum FreizügG/EU - i.d.F. vom 03.02.2016).

    Ob eine gesonderte Bestätigung der Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit für das Fortwirken der Arbeitnehmereigenschaft i.S.v. § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, S. 2 FreizügG/EU erforderlich ist, ist umstritten (bejahend OVG Sachsen, Beschluss vom 07.11.2014 - 3 D 70/14 - und vom 20.08.2012 - 3 B 202/12-; Ziffer 2.3.1.2 AVV zum FreizügG/EU; verneinend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 -).

  • SG Landshut, 31.01.2018 - S 11 AS 624/16

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Arbeitnehmerstatus

    Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn diese unabhängig von dem Willen der Klägerin bzw. nicht aus einem in ihrem Verhalten liegenden Grund eingetreten oder durch einen legitimen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von ihrer Seite gerechtfertigt ist (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Juni 2014 - 4 LB 22/13 -, m.w.N.).
  • SG Berlin, 03.08.2018 - S 58 AL 243/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anspruch eines Unionsbürgers auf Leistungen der

    Von Teilen der Rechtsprechung wird eine eigenständige Bescheinigung der AA zur Freiwilligkeit/Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit daher sogar als entbehrlich angesehen, wenn die für die Leistungsgewährung zuständigen Behörden keine Grundlage für eine Sanktion oder Sperrzeit haben (OVG Schleswig-Holstein vom 26.6.2014 - 4 LB 22/13; SG Landshut vom 31.1.2018 - S 11 AS 624/16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2017 - L 21 AS 782/17
    Es gibt allerdings zu der Frage, wie § 2 Abs. 3 FreizügG/EU in Bezug auf die dort erwähnte Bestätigung zu verstehen ist, ob also eine gesonderte Bestätigung der Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit für das Fortwirken der Arbeitsnehmereigenschaft erforderlich ist, verschiedene Auffassungen (etwa Hessisches LSG, Urteil vom 27.11.2013 - L 6 AS 378/12 -, juris Rn. 48; Sächsisches OVG, Beschluss vom 20.08.2012 - 3 B 202/12 -, juris Rn. 9; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 -, juris Rn. 44); LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER -, juris Rn. 22).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2015 - L 19 AS 1265/15

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für

    Nach Ablauf der Sechsmonatsfrist besteht ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche damit nur dann, wenn ein Unionsbürger nachweisen kann, dass er ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht, wobei dies objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden muss (vgl. EuGH, Urteile vom 23.03.2004 - C-138/02 - Collins, vom 20.02.1997 - C-344/95 und vom 26.02.1991 - C-292/89 - Antonissen; OVG Sachsen, Beschluss vom 07.08.2014 - 3 B 507/13 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13; VGH Bayern, Beschluss vom 11.02.2014 - 10 C 13.2241).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17

    Anspruch auf vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2015 - L 19 AS 116/15

    Gewährung von Regelbedarf für Partner entsprechend § 20 Abs. 4 SGB II an

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2015 - L 19 AS 42/15

    Gewährung vorläufiger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2015 - L 19 AS 1260/15

    Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung zur Erbringung des Regelsatzes

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2015 - L 19 AS 931/15

    Einstweilige Verpflichtung zur Erbringung von Grundsicherungsleistungen nach SGB

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2015 - L 19 AS 170/15
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 19 AS 360/15

    Einstweilige Verpflichtung zur Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2015 - L 19 AS 717/15

    Vorläufig Verpflichtung zur Gewährung des Regelbedarfs für Partner einschließlich

  • LSG Hessen, 14.07.2015 - L 9 AS 279/15

    Anspruch eines hilfebedürftigen ausländischen Sozialhilfeempfängers auf Gewährung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - L 19 AS 115/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einstweiliger Rechtsschutz; Gewährung von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 19 AS 141/15

    Einstellung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wegen des Verlusts

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2019 - L 18 AL 15/19

    Sozialgerichtliches Verfahren: Gewährung von Prozesskostenhilfe; hinreichende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2015 - L 19 AS 1491/15

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II an

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - L 19 AS 1540/17

    Grundsicherungsleistungen; EU-Ausländer; Einstweiliger Rechtsschutz;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2021 - L 21 AS 1748/20

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 LA 85/22

    Aufhebung einer Unzulässigkeitsentscheidung mangels Vorliegen eines Zweitantrags;

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.02.2023 - 1 LA 88/22

    Aufhebung einer Unzulässigkeitsentscheidung mangels Vorliegens eines Zweitantrags

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2023 - 1 LA 12/21

    Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes an ein minderjähriges Kind

  • SG Halle, 09.03.2021 - S 12 AS 236/21

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Ausländers auf Leistungen der Grundsicherung

  • VG Düsseldorf, 18.05.2018 - 7 L 3918/17

    Verlustfeststellung Freizügigkeit Daueraufenthaltsrecht Arbeitnehmer

  • VG Berlin, 10.04.2015 - 19 K 82.13

    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.02.2023 - 1 LA 58/20

    Somalia: erfolgloser Antrag auf Zulassung zur Berufung; keine grundsätzliche

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